17.12.2020

Durchführung von Schnelltests: Einrichtungen brauchen dringend Unterstützung

Mit der neuen Corona-Bekämpfungs-Verordnung wurde ab dem 16.12.2020 eine Pflicht, u. a. für stationäre Pflegeeinrichtungen, eingeführt, alle Mitarbeitenden zweimal wöchentlich mit einem Schnelltest auf Corona zu testen. Diese Tests sind jedoch mit personellem und zeitlichem Aufwand verbunden und viele Einrichtungen können diesen Aufwand nicht leisten.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren hat daher gestern eine Pressemitteilung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein verteilt, in der alle Pflegeeinrichtungen sowie pflegerisch und medizinisch vorgebildetes Personal aufgerufen werden, sich auf der Vermittlungsplattform #pflegereserve (www. pflegereserve.de) zu registrieren. Die Plattform bringt freiwillige Pflegepersonen schnell und unbürokratisch mit Pflegeeinrichtungen zusammen.

Gesucht werden für die Durchführung der Schnelltests vordergründig Pflegefachpersonen, zum Beispiel examinierte Altenpfleger*innen, Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen. Auch Pflegehelfer*innen, Studierende im Gesundheitsbereich, medizinisches Fachpersonal und medizinisch vorgebildete Personen können sich bei #pflegereserve registrieren lassen.

Die Unterstützer*innen werden durch geschultes Personal vor Ort in die Aufgabe eingeführt; ausreichend Schutzmaterialien werden selbstverständlich gewährleistet. Fragen zur Vermittlungsplattform beantwortet auch die Pflegeberufekammer per Mail unter: pflegereferenten@pflegeberufekammer-sh.de.

Wer sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlt, möge sich bitte schnellstmöglich auf der Plattform registrieren.