29.05.2020

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas ab 01.06.2020

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 28.05.2020 den Erlass an die Gesundheitsämter der Kreise angepasst. Dabei wurde u.a. beschlossen, den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen (Kitas) ab 01.06.2020 in der sogenannten Phase III, Stufe 2 durchführen zu lassen.

Mit dem 4-Phasen-Modell verfolgt die Landesregierung seit dem 20. April die phasenweise Rückkehr zum vollständigen Normalbetrieb in Kitas. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung des Infektionsgeschehens soll nun in den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas zurückgekehrt werden.

Die Betreuung in den Kitas ist ab 01.06.2020 in der Regel auf nicht mehr als gleichzeitig fünfzehn Kinder in einer Gruppe beschränkt. Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass im Einzelfall, insbesondere aus Gründen des Infektionsschutzes oder wenn die räumlichen oder personellen Voraussetzungen vor Ort eine Umsetzung dieser Vorgabe aktuell nicht zulassen, befristet bis einschließlich 7.6.2020, die Betreuung beschränkt auf in der Regel nicht mehr als zehn Kinder in einer Gruppe gleichzeitig erfolgen kann.

Aus den neuen Regelungen der Allgemeinverfügung zu Kindertagesstätten und –pflege ergibt sich u.a., dass

  • die Gruppengröße von zehn auf 15 Kinder erhöht werden kann,
  • die Notbetreuung fortgesetzt wird. Kinder, die unter die Aufzählung der Ziffer I.3 a) – g) fallen, werden durchgehend im Rahmen der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung betreut (gilt auch für Kinder mit  heilpädagogischem bzw. Sprachförderbedarf sowie Vorschulkinder),
  • alle übrigen Kinder grundsätzlich tage- oder wochenweise im Wechsel betreut werden,
  • Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege keinen Einschränkungen unterliegen.

Im Bereich Schule und Bildung wird zum 01.06.2020 das Betretungsverbot von allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen für Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Damit wird nach dem Stufenplan des Bildungsministeriums für weitere Jahrgangsstufen der Besuch der Schulen für Präsenzveranstaltungen nach Vorgabe der Schulträger möglich.

Den genauen Wortlaut der vorstehend genannten Neuregelungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Die neue Allgemeinverfügung gilt ab 01.06.2020 bis zum 07.06.2020.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 17.05.2020 wird mit Ablauf des 31.05.2020 aufgehoben.