27.10.2020

Kreis Stormarn ergänzt und aktualisiert seine Allgemeinverfügung

Zur gestern veröffentlichen Allgemeinverfügung aufgrund des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen wurden Änderungen erforderlich.

So nimmt die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen jetzt Bezug auf die Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen, (SchulencoronaVO).

Bei der Sperrstunde für Gastronomiebetriebe gibt es eine Ausnahme. Nicht vom Verbot erfasst sind die Lieferung und der Außerhaus-Verkauf zubereiteter Speisen.

Die Anlage 1 zur Allgemeinverfügung wurde mit der Gemeinde Bargfeld-Stegen um einen weiteren öffentlich zugänglichen Bereiche ergänzt, an dem das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet ist.