19.03.2020

Der Kreis Stormarn schafft für bestimmte Verkaufsstellen die Voraussetzung für erweiterte Ladenöffnungszeiten – Einkauf auch am Sonntag möglich

Ab sofort dürfen bestimmte Verkaufsstellen auch am Sonntag von 11:00 bis 17:00 Uhr ihre Türen öffnen.

Um die Versorgung mit Produkten, die der Grundversorgung dienen, zu gewährleisten, und die Zeitspanne, in der diese Waren erworben werden können, auszudehnen, können die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Stormarn ab sofort bestimmte Verkaufsstellen, die von dieser Regelung Gebrauch machen, auch am Sonntag aufsuchen.

Es handelt sich dabei um jene Verkaufsstellen des Einzelhandels, die von der angeordneten Schließung durch die Landesverordnung ausgenommen sind:

Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel. Auch alle Apotheken haben die Möglichkeit, zu öffnen.

Gesetzliche Feiertage sind durch die Verordnung nicht erfasst. Dies bedeutet konkret, diese Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.

Die Anordnung gilt bis zum 19. April 2020

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen) auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.