11.04.2020

Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende in neuer Landesverordnung geregelt

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat per Verordnung am 10. April 2020 die Regelungen zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Corona-Virus weiter geregelt.

Wer aus dem Ausland über den Land-, See- oder Luftweg nach Schleswig-Holstein einreist, muss wegen der Gefahr einer Corona-Infektion künftig unverzüglich und auf direktem Weg zwei Wochen in häusliche Quarantäne und dies dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen.

Dafür haben sich die Personen unverzüglich nach Eintritt in den Kreis Stormarn bevorzugt per E-Mail unter gesundheitsamt@kreis-stormarn.de oder per Fax unter 04531 / 160 − 16 26 beim Gesundheitsamt des Kreises Stormarn zu melden.

Betroffene Personen nutzen bitte das als Anlage beigefügte Formular. Die Meldung kann auch telefonisch unter 04531 / 160 – 11 14 erfolgen. Sie dürfen während der Quarantänezeit keine Besuche von Personen empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen ist das Gesundheitsamt zu informieren.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten unter anderem für Personen, die Waren und Güter transportieren oder Personen, die für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der staatlichen Institutionen erforderlich sind, Berufspendler oder Kurzzeitreisende.

Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften haben den Arbeitsbeginn beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Die Landesverordnung mit dem dazugehörigen Bußgeldkatalog tritt am 11. April in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 150 und 25.000 Euro.