02.05.2020

Weitere Lockerungen in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am gestrigen Abend die Landesverordnung sowie den Erlass an die Gesundheitsämter der Kreise angepasst. Der Kreis Stormarn hat dementsprechend heute seine Allgemeinverfügung mit Wirkung ab dem 04.05.2020 ergänzt.

In der Kindernotbetreuung dürfen nun auch Kooperationen von mehreren Tagespflegepersonen in einem Gebäude ihre Betreuungsangebote zur gleichen Zeit erbringen, sofern eine vollständige räumliche und personelle Trennung der Betreuungsangebote und die entsprechenden Hygieneanforderungen gewährleistet werden können.

Schulen werden entsprechend dem Konzept des Bildungsministeriums teilweise geöffnet. So starten ab dem 06.05.2020 u.a. die Jahrgangsstufen der vierten Klassen wieder mit dem Unterricht.

Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe können mittels Aufstellung eines Besuchskonzeptes Ausnahmen vom Betretungsverbot schaffen. Dies soll Personen ermöglichen, Bewohnende bis zu zwei Stunden besuchen zu können.       

Mit der Landesverordnung treten ab Montag u.a. folgende Erleichterungen in Kraft.

Gottesdienstes können unter Sicherstellung der Nachvollziehung von Infektionsketten wieder stattfinden. Die Teilnehmerzahl ist auf eine Person je 15m² zu begrenzen. Gleiches gilt für Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen.

Der Einzelunterricht in Musikschulen ist nunmehr wieder möglich.

Betreiber von Campingplätzen dürfen Dauercamper (5-monatige Mindestmietzeit) zulassen, sofern diese sich autark versorgen. Die Gemeinschaftseinrichtungen des Campingplatzes sind weiterhin geschlossen zu halten.

Einreisen nach Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken sind grundsätzlich weiter untersagt. Davon ausgenommen sind Einreisen zum Zweck des Dauercampings, des Aufsuchens des Zweitwohnsitzes,  dem Besuch von Museen, Ausstellungen und Tierparks  sowie privaten Besuchen.

Unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte, sind neben dem Friseurhandwerk,  auch Tätigkeiten im Nagelstudio, der Fußpflege und der Kosmetik (ohne Gesicht) wieder erlaubt.

Für Outlet-Center gelten nun analog die Öffnungsbedingungen der Einkaufszentren.

Öffentliche und private Sport- und Freizeitanlagen dürfen draußen für den Sportbetrieb öffnen, sofern dieser kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen den Sportlern ausgeübt werden kann. Umkleide- sowie Duschräume sind weiterhin geschlossen zu halten. Zu den kontaktfreien Sportarten zählen insbesondere Radfahren, Pferdesport, Tennis, Golf, Bogenschießen, Jagdsport, Schießsport,  Angeln, Surfen, Leichtathletikdisziplinen etc.

Auch Spielplätze dürfen unter Einhaltung entsprechender Abstände und Hygieneregeln wieder öffnen.

Zur Schaffung entsprechender Planungssicherheit, sind alle Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 31.08.2020 weiterhin verboten.

„Die Lockerungen der bestehenden Einschränkungen sind sicherlich ein wichtiger Schritt zur Rückkehr in unseren gewohnten Alltag. Wir dürfen jetzt aber nicht leichtsinnig werden. Abstandsregeln, Hygienevorschriften und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sind weiterhin streng zu beachten, ebenso wie die Kontaktbeschränkungen. All diese Maßnahmen sind weiterhin wichtig, um die Ausbreitung der Infektionen und den Anstieg der Fallzahlen in Grenzen zu halten. Wenn wir uns weiterhin vorsichtig verhalten werden weniger Menschen krank und weniger Menschen sterben. Nur so wird die weitere Aufhebung von Einschränkungen in den kommenden Wochen möglich sein“, so Landrat Dr. Henning Görtz.

Den genauen Wortlaut der vorstehend genannten Neuregelungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Landesverordnung sowie der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Die Neuregelungen gelten vorerst bis zum 17. Mai 2020.