20.03.2020

Weitere Maßnahmen zum Schutz gegen die Verbreitung des Corona-Virus beschlossen

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird 14tägige Quarantäne angeordnet, Notfallbetreuung in Schule und KiTa wird bis zum 19. April verlängert.

Landrat Dr. Görtz appelliert an die Stormarner Bevölkerung:
Bleibt Zu Hause!

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat mit Erlass vom 20. März 2020 weitere Maßnahmen beschlossen.

Die Kreise sind aufgefordert, die bereits getroffenen Verfügungen zum Schutz gegen die Verbreitung des Corona-Virus für Reiserückkehrer/innen aus Risikogebieten zu erweitern. Die Notfallbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie in Kindertagesstätten wird bis zum 19. April verlängert.

Auszüge aus den Änderungen:

Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Stormarn durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze entweder in der Republik Österreich oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) oder, sofern nicht bereits dadurch abgedeckt, in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, wird eine Absonderung für die Dauer von 14 Tagen, beginnend ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kreis Stormarn durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze, in häuslicher Quarantäne angeordnet.

Die Personen haben sich binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Stormarn  durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze bevorzugt per E-Mail unter gesundheitsamt@kreis-stormarn.de oder per Fax unter 04531 / 160 − 16 26 beim Gesundheitsamt des Kreises Stormarn zu melden. Betroffene Personen nutzen bitte das als Anlage beigefügte Formular.

Vom Betretungsverbot an Schulen sind jetzt auch ausgenommen Kinder von Personen, bei denen ein Elternteil in einer akutversorgungsrelevanten Einrichtung des Gesundheitswesens (insbesondere Arztpraxen, Krankenhäuser, Rettungsdienst und Apotheken) oder einer Pflegeeinrichtung oder in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen jetzt auch die Bereiche Sanitätsdienste der Bundeswehr und  Fürsorge - Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX; stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem SGB VIII.

Nicht zulässig ist eine (Ferien-) Betreuung von Schulkindern in einer anderen Einrichtung.

Zur Kindertagespflege wurde geregelt, dass Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege nach vorstehenden Maßgaben aufrechterhalten, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden können.

Im Bereich der Kindertagesstätten ist geregelt, dass ausgenommen vom Betretungsverbot jetzt auch Kinder sind, bei denen ein Elternteil in einer Einrichtung des Gesundheitswesens, einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst nach Ziffer 3 dringend tätig sein muss.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Beschäftigten und Bevollmächtigen, die zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung erforderlich sind sowie Personen mit gesetzlichen Betretungsbefugnissen. Sofern und soweit in der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle keine Notbetreuung vorgehalten wird, sind auch andere Beschäftigte der Einrichtung und bevollmächtigte Dienstleister vom Betretungsverbot ausgenommen.

Angebote der Notbetreuung sind nur in bestehenden Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zulässig. Es dürfen maximal bis zu fünf Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut werden. Zu nutzen sind vorrangig bestehende Gruppen- und Personalstrukturen in der Regeleinrichtung der zu betreuenden Kinder. Die Gruppen sind räumlich strikt zu trennen und der Kontakt der Kinder aus verschiedenen Gruppen untereinander ist zu unterbinden. Auch die in den einzelnen Gruppen Tätigen haben den Kontakt untereinander möglichst zu vermeiden. Die erhöhten Anforderungen an Hand- und Flächenhygiene sind angemessen zu berücksichtigen. Die Gruppenzahl pro Einrichtung ist möglichst gering zu halten. Die Konzentration von Kindern aus verschiedenen Einrichtungen ist nicht zulässig – die Verteilung zur weiteren Vereinzelung der Gruppen hingegen schon.

Auch ist der Betrieb von nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen (z. B. Jugendfreizeiteinrichtung, Jugendbildungseinrichtung, Jugendherberge, Schullandheim, Ferienlager, Jugendzeltlager) untersagt.

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.

Der Kreis Stormarn hat seine Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen) auf der Startseite unter „Bekanntmachungen“ amtlich bekanntgemacht.

Landrat Dr. Görtz nutzt die Gelegenheit zum Appell an die Stormarner Bürgerinnen und Bürger, zu Hause zu bleiben:

„Die Situation im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist weiterhin sehr ernst.

Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen steigt von Tag zu Tag und auch in Stormarn befinden sich mehrere Erkrankte bereits in Behandlung in einer Klinik.

Es ist nach wie vor unser wichtigstes Ziel, die Geschwindigkeit der Ausbreitung von weiteren Infektionen abzubremsen.

Darum ist es von größter Wichtigkeit, Menschenansammlungen – egal wo und welcher Art – zu vermeiden. Soziale Kontakte sind auf das Nötigste zu beschränken.

Ich weiß, dass es angesichts des vor uns liegenden Wochenendes und des schönen Wetters dem einen oder anderen besonders schwer fällt, zu Hause zu bleiben.

Es ist aber derzeit der beste Weg, die Krise in den Griff zu bekommen. Bitte bleiben Sie zu Hause! Bitte vermeiden Sie Menschenansammlungen. Bitte seien Sie vernünftig und sprechen Sie auch Mitbürgerinnen und Mitbürger an, die sich nicht an die Regeln halten und damit sich und andere in Gefahr bringen.

Die Kolleginnen und Kollegen unserer Kreisverwaltung arbeiten hart daran, Ihnen mit allen Kräften zur Verfügung zu stehen, Sie zu schützen und denjenigen zu helfen, die auf Hilfe angewiesen sind.

Gemeinsam werden wir die Krise bewältigen. Bitte bleiben Sie gesund!“