Änderungen im ÖPNV-Angebot im Kreis Stormarn zum Fahrplanwechsel

Zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 wird es auch dieses Jahr wieder zahlreiche Verbesserungen im ÖPNV-Angebot des Kreises Stormarn geben.

Auf der S-Bahn-Linie S 21 werden während der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit Mo – Fr von 15 – 20 Uhr die Züge zwischen Bergedorf und Aumühle wieder im 10-Minuten-Takt fahren. In den Wochenendnächten und den Nächten vor Feiertagen wird auf diesem Streckenabschnitt ein Stundentakt eingerichtet.

Die Linie 137 (Bf. Bergedorf – Glinde) wird Mo – Fr tagsüber auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten auf einen durchgehenden 20-Minuten-Takt verdichtet.

Ab Bf. Ahrensburg wird die Linie 269 bis zum Schulzentrum Heimgarten verlängert. In der Siedlung Am Hagen fahren die Busse in Richtung Dänenweg die neu eingerichtete Haltestelle „Ahrensburg, Meisenstieg“ an.

Zugunsten der neuen stündlicher Anbindung von Ahrensfelde von Mo – Sa, wird die Bedienung Am Kratt aufgegeben. Im Ortsteil Am Kratt können stattdessen ioki-Fahrzeuge genutzt werden.

Die Linien 476 und 576 werden zu der neuen Linie 469 zusammengelegt. Die neue Linie verkehrt stündlich (werktags tagsüber teilweise halbstündlich) vom Auestieg über Schloss – Bf. Ahrensburg – U Ahrensburg West und (nur Mo – Fr stündlich) weiter bis Wulfsdorf, Allmende und zurück.

In den Bereichen Steinkamp- Siedlung und Reeshoop können Fahrgäste das ioki-Shuttle nutzen.

Auf der Linie 474 (Bf. Ahrensburg – U Hoisbüttel – Duvenstedt) fahren auch sonntags die Busse zwischen Ahrensburg und U Hoisbüttel stündlich, so dass es auf der ganzen Linienlänge sonntags einen Stundentakt gibt.

Auf der Linie 869 (Bf. Ahrensburg – Gewerbegebiet Siek) entfällt mit Einführung des neuen stündlichen Linienzweigs der Linie 269 zum Ahrensburger Redder / Kamp die bisherige Stichfahrt der Linie 869 über die Haltestelle „Ahrensburger Redder“. Dadurch verkürzt sich die Fahrzeit der Busse leicht.

Die Linie 8180 (Bad Oldesloe – Stubben – Todendorf) wird Mo – Fr auf einen ganzjärhigen Stundentakt verdicht und zusätzlich ab Todendorf über Hammoor bis Bf. Bargteheide verlängert. An beiden Bahnhöfen bestehen Bahnanschlüsse nach Hamburg sowie in Todendorf und Hammoor Busanschlüsse zur Linie 8730 nach Ahrensburg.

Auf den AST-Linien 8129 (Bad Oldesloe-Umland), 8139 (Reinfeld-Umland) und 8769 (Trittau-Umland) kann das AST jetzt auch innerhalb der jeweiligen Bedienungsgebiete von einer Gemeinde zur anderen genutzt werden.

Zusätzlich wird auf der AST-Linie 8129 (Bad Oldesloe Stadt und Umland) im gesamten Bedienungsgebiet die Anerkennung von HVV-Zeitkarten erprobt. Inhaber von HVV-Zeitkarten können hier das AST ohne Aufpreis nutzen, mit Ausnahme für Fahrten von bzw. zu den Schulen.

Die On-Demand-Shuttles ioki werden sowohl im Raum Brunsbek / Lütjensee / Trittau als auch in der Stadt Ahrenburg über den Fahrplanwechsel hinaus weitergeführt. Dies ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass beide Verkehre für die nächsten 3 Jahre anteilig über Fördermittel des Bundes finanziert werden können.

Der ioki-Shuttle im Raum Brunsbek / Lütjensee / Trittau wird zum 01.01.2022 um den Barsbüttler Ortsteil Willinghusen ergänzt, so dass dann alle drei Ortsteile im Bedienungsgebiet enthalten sind.

Die neuen Fahrpläne sind unter www.hvv.de einsehbar.

Allgemeiner Hinweis:

Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 24.11.2021 gilt die 3G-Regel auch im Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können.

Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind.

Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Nach wie vor besteht in allen HVV-Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.