19.11.2021

Buchungsmöglichkeit von Impfterminen in Impfstellen startet ab dem 25.11. für 60+

Gesundheitsministerium informiert

KIEL. In Schleswig-Holstein sind aktuell (Stand 19.11.) 74,7% der Menschen mindestens einmal geimpft, vollständig geimpft sind 72,3% und eine Auffrischungsimpfung haben 7,6% der Menschen erhalten.

Bei den über 18-Jährigen Menschen sind bereits 86,7% einmal und 84,2% der Bevölkerung vollständig geimpft. Am 17. November wurden insgesamt rund 33.000 Impfungen in Schleswig-Holstein durchgeführt.

Damit wurden 6,5 % aller in Deutschland durchgeführten Impfungen in Schleswig-Holstein vorgenommen, obwohl in Deutschland nur 3,41 % der Bevölkerung lebt. Schleswig-Holstein bewegt sich bei den Impfquoten weiter in der Spitzengruppe der Länder.

Um die hohe Nachfrage bei Auffrischimpfungen sowie Erst- und Zweitimpfungen zu bedienen, wird das Impfangebot erweitert.

Land, Kommunen und KVSH werden zusätzlich zum bestehenden Impfangebot bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den offenen Impfaktionen mit mobilen Teams neue stationäre Impfstellen mit Terminbuchungsmöglichkeit auf den Weg bringen.

„Die Nachfrage nach der Corona-Schutzimpfung steigt – nicht nur bei der Boosterimpfung. Das ist ein gutes Signal, denn uns wird immer wieder bestätigt: Die Corona-Schutzimpfung wirkt gegen Covid19, sie schützt vor schweren und schwersten Erkrankungen, sie ist sicher und gut verträglich und sie ist der beste, schnellste und einfachste Weg aus dieser Coronavirus-Pandemie.

Deswegen verstärken wir mobile Impfteams und bauen neben den Impfmöglichkeiten in den Arztpraxen zusätzlich ein im ganzen Land verteiltes Netz an Impfstellen mit Terminbuchung auf“ betont Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg.

Start der Terminbuchung am 25.11. – zunächst für Menschen 60+

  • Die Terminbuchung wird am 25.11. starten.
  • Erste buchbare Termine finden am 26.11.2021 statt.
  • Vom 25.11.2021 10:00 Uhr bis 02.12.2021 10:00 werden in einem ersten Schritt Personen, die 60 Jahre oder älter sind Termine für die stationären Impfstellen buchen können.
  • In den Impfstellen können Erst-, Zweit-, oder Auffrischimpfungen gebucht werden. Bei einer Auffrischimpfung muss der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung mindestens 6 Monate betragen.
  • Bei vorhandener Impfung mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson müssen zum gebuchten Termin mindestens 28 Tage Abstand vorhanden sein.

Anschließend an diesen Zeitraum wird die Terminbuchung für alle Personen freigeschaltet, für diese werden auch oben genannte Voraussetzungen gelten. Termine werden zunächst bis einschließlich Februar gebucht werden können.

Es können nur Einzeltermine gebucht werden. Termine können über www.impfen-sh.de gebucht werden. Von dort aus gelangt man auf die Buchungsplattform.

Wer keinen Internetzugang hat wird gebeten, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde helfen zu lassen oder alternativ bei seinem/ ihrer Hausarztpraxis einen Termin zu vereinbaren. Bei Schwierigkeiten wird zudem Hilfe unter 0800 455 655 0 ermöglicht.

Falls alle Termine vergeben sein sollten, wird es wie auch im Sommer eine Registrierungsmöglichkeit geben, bei der registrierte Personen automatisch einen Termin erhalten, sobald dieser verfügbar ist.

Niemand muss also wiederholt in kurzen Abständen die Seite aufrufen – entweder man bucht seinen Wunschtermin direkt, oder – für den Fall, dass zunächst keine freien Termine verfügbar sind – registriert man sich einmalig und erhält bei Verfügbarkeit einen Termin zugewiesen.

Da neben der Buchungsmöglichkeit von Terminen bei den Impfstellen auch weiterhin mobile Teams offene Impfaktionen anbieten und in Praxen weiter geimpft wird, bleiben die Möglichkeiten, einen Termin zu erhalten, vielfältig.

Der Schwerpunkt der Impfungen findet weiterhin bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin gebucht haben, aber anderweitig früher zu einer Impfung gekommen sind, werden gebeten, ihren gebuchten Termin unbedingt frühzeitig zu stornieren und diesen so für andere Bürgerinnen und Bürger freizugeben.

Welche Impfstoffe werden in den stationären Impfstellen verimpft?

Auffrischimpfungen und Erst- sowie Zweitimpfungen werden in den stationären Impfstellen mit mRNA-Impfstoffen durchgeführt. Es werden sowohl die Impfstoffe BioNtech als auch Moderna verimpft.

Auffrischimpfungen werden den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) folgend vorgenommen. Abweichungen sind auf persönlichen Wunsch und nach ärztlicher Beratung möglich.

Öffnungszeiten der stationären Impfstellen:

Die stationären Impfstellen werden von Montag bis Samstag jeweils von 10:30 bis 19:30 Impfungen vornehmen.

Standorte und Kapazitäten der stationären Impfstellen (Stand 19.11.):

Insgesamt wurden von den Kreisen und kreisfreien Städte nach derzeitigem Stand 26 Standorte für die Errichtung von stationären Impfstellen zurückgemeldet. 14 befinden sich an den ehemaligen Standorten der Impfzentren.

Insgesamt sollen in den Impfstellen rund 60 Impflinien errichtet werden. Die Impfstellen eröffnen jeweils, so bald vor Ort sowohl die räumlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen.

Ab dem 25.11.21 können Termine für alle Impfstellen gebucht werden, auch in denen die erst später den Betrieb aufnehmen. Zum 6.12. sollen alle 26 Impfstellen in Betrieb sein.

Alle Impfungen, die vor dem 26.11. in bereits geöffneten Impfstellen stattfinden, werden noch als offene Impfaktionen ohne Termin erfolgen, beispielsweise derzeit bereits in Neumünster. Alle offenen Impfaktionen finden Sie auf www.impfen-sh.de.

Wie auch bei den offenen Impfaktionen der mobilen Teams wird darauf hingewiesen, dass es bei allen offenen Impfaktionen zu Wartezeiten kommen kann. Weiter bleiben offene Impfaktionen und Impfungen in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte möglich.

Impfstellen, Standorte (Stand 19.11.):

  • Alt Mölln                    
  • Bad Oldesloe                        
  • Bad Segeberg
  • Brunsbüttel
  • Büdelsdorf
  • Eckernförde
  • Elmshorn (bis Prisdorf übernimmt)
  • Eutin
  • Flensburg
  • Geesthacht
  • Glinde
  • Großhansdorf
  • Heide
  • Heiligenhafen
  • Husum
  • Itzehoe
  • Kiel
  • Kropp
  • Lübeck
  • Neumünster 1
  • Neumünster 2
  • Niebüll
  • Norderbrarup
  • Norderstedt
  • Preetz
  • Prisdorf (erst ab Umzug aus Elmshorn)
  • Schönberg