04.11.2021

Gesundheitsministerium erinnert: Angebote zur Auffrischimpfung wahrnehmen

mehr als 100.000 Auffrischimpfungen in Schleswig-Holstein

Kiel. In Schleswig-Holstein erhielten Stand 29.10. bisher 102.717 Menschen eine Auffrischimpfungen. 73,9% aller Einwohnerinnen und Einwohner sind mindestens einmal geimpft, vollständig geimpft sind 71,4%. In der Gruppe der Erwachsenen beträgt die Impfquote der vollständig geimpften in Schleswig-Holstein 83,2%.

Bei den Personen 60 Jahre und älter beträgt diese 89,3%. Schleswig-Holstein liegt damit im Ländervergleich weiterhin in der Spitzengruppe der Bundesländer mit der höchsten Impfquote, auch bei den Auffrischimpfungen (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html).

Das Ministerium hatte frühzeitig die Pflegeeinrichtungen im Land über das Verfahren der Auffrischimpfungen gemeinsam mit der KVSH informiert und zusätzlich Menschen älter als 80 Jahre direkt angeschrieben.

Das Gesundheitsministerium erinnert weiterhin daran, die Angebote der Auffrischimpfung wahrzunehmen. “Lassen Sie sich von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens beraten und nutzen Sie die vielfältigen Angebote im Land“, so Gesundheitsminister Heiner Garg.

Impfangebote werden nach Terminvereinbarung über niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bereitgehalten. Neben niedergelassenen Vertrags- und Privatärzten und -ärztinnen können auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Krankenhäuser Schutzimpfungen gegen Covid-19 anbieten.

Hiervon profitieren insbesondere Personen, die am Arbeitsplatz besonders exponiert sind. Die teilnehmenden und registrierten Praxen sind online unter arztsuche.kvsh.de zu finden.

Daneben bietet das Land in Zusammenarbeit mit Kommunen und der Kassenärztlichen Vereinigung vielfältige offene Impfangebote landesweit an, die sehr gut angenommen werden. Unter impfen-sh.de sind die aktuellen Standorte sowie die weiteren Planungen zu finden. Dort können sowohl Erst-, Zweit-, als auch Auffrischimpfungen durchgeführt werden.

Auffrischimpfungen können in Anlehnung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz mit den mRNA-Impfstoffen (BioNTech / Moderna) wahrgenommen werden von Menschen, die

  • 60 Jahre oder älter sind und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten sowie eine individuelle Abwägung gemeinsam mit ihrem Impfarzt/Impfärztin getroffen haben.
  • immungeschwächt oder immunsupprimiert sind – z.B. HIV-infizierte Personen oder Patienten/Patientinnen während einer Krebstherapie – und die letzte Impfstoffdosis vor mehr als 6 Monaten erhalten haben. (Bei schwer immundefizienten Personen kann eine zusätzliche Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie bereits 4 Wochen nach der Grundimmunisierung angeboten werden.)
  • vollständig mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca geimpft wurden und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben, sofern dies nach Beratung durch den Impfarzt oder die Impfärztin gewünscht wird. Die STIKO empfiehlt für vollständig mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpfte Personen eine Auffrischimpfung nach 6 Monaten für vulnerable Gruppen oder Personen mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen.
  • vollständig mit dem Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und die letzte Impfung vor mehr als 4 Wochen erhalten haben.
  • Bewohnerin oder Bewohner in einer Pflegeinrichtung, Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einer Einrichtung mit vulnerablen Gruppen sind oder dort Pflegekraft oder Beschäftigte sind und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.
  • beruflich in Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, beispielsweise medizinisches Personal ambulant oder stationär, Personal des Rettungsdienstes und die letzte Impfung vor mehr als 6 Monaten erhalten haben.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH