18.11.2021

25. November 2021: Internationaler Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen

Gewalt kommt nicht in die TüteGewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn, weisen auch in diesem Jahr wieder auf das Thema „Gewalt gegen Frauen“ hin.

Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und trat insbesondere während der Lockdowns in der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt auf. Aus Scham dem Umfeld gegenüber und Angst vor dem gewalttätigen (Ex-)Partner suchen viele Frauen keine Hilfe in ihrem sozialen Umfeld, bei Beratungsstellen oder der Polizei.

Daher zeigen uns die bekannt gewordenen Fälle nur einen kleinen Ausschnitt, das sogenannte Hellfeld der Gewalt an Frauen:

  • Im Jahr 2020 übermittelte die Polizei kreisweit 76 Fälle häuslicher Gewalt an die Frauenberatungsstellen von Frauen helfen Frauen e.V., in 39 Fällen war eine polizeiliche Wegweisung des Täters ausgesprochen worden. Weitere 128 Frauen meldeten sich selbständig wegen häuslicher Gewalt bei der Frauenberatungsstellen in Bad Oldesloe.
  • Das Frauenhaus bot im Jahr 2020 Schutz und Wohnmöglichkeit für 45 Frauen und 45 Kinder. 148 Frauen mit 184 Kindern mussten an andere Frauenhäuser im Land vermittelt oder wegen Platzmangel abgewiesen werden. Diese Zahlen zeigen nur das Hellfeld, also die bekannt gewordenen Fälle von häuslicher Gewalt.

Besonders problematisch ist die Situation in den Frauenhäusern, wo auch in den Jahren 2020/2021 die meisten hilfesuchenden Frauen und ihre Kinder aufgrund von Platzmangel abgewiesen werden mussten.

Demgegenüber steht die seit 2018 rechtlich bindende Verpflichtung des Landes die Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein umzusetzen, Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Würde sie konsequent angewandt, müsste Stormarn 62 statt 15 Frauenhausplätze vorhalten!

Um der Gewalt an Frauen wirksam etwas entgegenzusetzen braucht es aber nicht nur mehr Frauenhausplätze und bezahlbaren Wohnraum für betroffene Frauen, sondern die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention!

Diese fordert ausdrücklich niedrigschwellige Prävention. Das kann beispielsweise durch niedrigschwellige und nachbarschaftsorientierte Arbeit in und mit Nachbarschaften geschehen, wie es das StoP-Projekt in Glinde leistet stop-partnergewalt.org/~/stop-glinde.

Kommunen können darüber hinaus dafür sorgen, dass sie in öffentlichen Einrichtungen einen Schutz vor Gewalt durch Gewaltschutzkonzepte, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit gewähren. Auch die Verknüpfung von Förderbedingungen an Gewaltschutz sind ein wirksames Werkzeug zur Gewaltprävention.

Zusammen mit den Frauenfacheinrichtungen und dem Projekt ‚KIK Stormarn – Netzwerk bei häuslicher Gewalt’ planen die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Informationsstände und eine Lesung in ihren Städten zum Internationalen Tag (25. November) „Nein zu Gewalt an Frauen“ (s.  Aktionsliste unten).

Der Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein macht mit der Aktion „Schaut hin! Gewalt kommt nicht in die Tüte!“ ebenfalls auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam.

Insgesamt beteiligen sich in diesem Jahr in Schleswig-Holstein 44 Bäckereibetriebe. In ihren rund 300 Filialen setzen die Betriebe über 320.000 Brötchentüten zum Einpacken der Backwaren ein.

In Stormarn werden vom 22.11.-27.11.21 die Tüten von den Bäckereien

  • H. Rohlf (Sitz: Reinfeld),
  • Hartmut Kock (Bargteheide),
  • Leif Zingelmann (Lütjensee),
  • Stadtbäckerei Henning Schacht (Ahrensburg) und
  • Baumgarten in Reinbek (Aumühle)

über den Ladentisch gehen und auf diesem Weg über das Hilfetelefon (08000116016) informieren. Unter dieser Nummer bekommen Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, Unterstützung.

Schirmfrau dieser Aktion ist auch in diesem Jahr wieder Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung.

Aus der „Istanbul-Konvention“

„Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.

Die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen.“

Zum Hintergrund des 25. November:

Alljährlich am 25. November findet der von den Vereinten Nationen deklarierte Internationale Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen statt.

Hintergrund für die Entstehung des Aktionstags war die Verschleppung, Vergewaltigung und Ermordung von drei Frauen im Jahr 1960 in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des ehemaligen Diktators Trujillo.

Seit dem 25. November 1981 wird weltweit durch Aktionen, Veranstaltungen und Tagungen von Frauenprojekten und Initiativen, aber auch von staatlicher Seite zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufgerufen.

Aktionsliste „Nein zu Gewalt an Frauen“ (PDF)