26.03.2021

Keine Änderung bei den Maßnahmen zur Inzidenz über 50 im Kreis Stormarn

Das Landeskabinett hat für den Zeitraum 29.3. – 5.4.2021 folgende Regelungen, die auch für den Kreis Stormarn gelten, beschlossen.

Einzelhandel

Kund:innen dürfen die Geschäfte nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten (Click & Meet). Das kann auch auf Zuruf vor der Tür geschehen. Dabei ist zu gewährleisten, dass nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter zeitgleich in der Verkaufsstelle aufhält.

Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Auch Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden.

Schulen

  • Grundschule: Präsenzunterricht
  • Jahrgänge 5 und 6: Präsenzunterricht
  • Jahrgänge 7 bis Q1: Wechselunterricht
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Krippen, Kitas und Horte

Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
Der Inzidenzwert des Kreises Stormarn liegt aktuell bei 91,7.

Die Allgemeinverfügung des Kreises für den o.g. Zeitraum ist auf der Internetseite des Kreises Stormarn zu finden.

Gleiches gilt für die Allgemeinverfügung mit Anlage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an öffentlich zugänglichen Bereichen. Auch diese wurde ungeändert bis zum 11. April 2021 verlängert.