04.06.2021

Kreis verlängert seine Allgemeinverfügung zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn

Der Kreis Stormarn verlängert die Laufzeit seiner Allgemeinverfügung zum Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken auf dem Gebiet des Kreises Stormarn bis einschl. 13.06.2021.

Die Allgemeinverfügung sowie die Anlage mit den bezeichneten Orten finden Sie auch unter den Amtlichen Bekanntmachungen.