05.03.2021

Verdacht der Geflügelpest in einem Betrieb in Hamfelde bestätigt

Bei einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Hamfelde verendeten drei Puten, zwei  Hühnern und jeweils eine Gans, Perlhuhn und Ente. Bei der Laboruntersuchung durch das nationale Referenzlabor hat sich der Verdacht auf das Vorliegen des Geflügelpest-Erregers HPAIV H5N8 bestätigt.

Das Veterinäramt des Kreises Stormarn hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und der örtlichen Ordnungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört auch die Tötung des restlichen Bestandes, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus diesem Betrieb heraus zu verhindern.

Darüber hinaus wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eines Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Da beide Restriktionszonen teilweise bis auf das Gebiet des Kreises Hzgt. Lauenburg reichen, hat das dortige Veterinäramt in eigener Zuständigkeit Zonen festgelegt.

Der Landrat des Kreises Stormarn hat eine entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn amtlich bekannt gemacht und kann dort nachgelesen werden.

Meldungen über den Fund toter Vögel richten Sie bitte an die Ordnungsämter der jeweiligen Stadt- oder Amtsverwaltung. Die Ordnungsämter stellen eine Einsammlung der Tierfunde auf öffentlichem Grund sicher und sind gebeten worden, auch für die auf privaten Grundstücken verendeten Tiere entsprechende Sammelstellen bereitzuhalten.

Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit dem Geflügelvirustyp H5N8 bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist lauf Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“.

Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen.

Der Kreis Stormarn erinnert außerdem an die Aufstallungspflicht für Geflügel für den Kreis Stormarn aufgrund der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 und an die Allgemeinverfügung der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Einhaltung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 11.11.2020.