16.01.2022

Kreis ändert Allgemeinverfügung zur Absonderung von mit dem Coronavirus infizierten Personen

Änderung des Absonderungserlasses in Bezug auf Infektionsfälle in Schulen

Kiel/Bad Oldesloe. Die Landesregierung hat kurzfristig den Absonderungserlass (siehe Pressemeldung vom 14.1.2022) um eine Ergänzung und Klarstellung für Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigte in Schulen geändert.

Aufgrund des schulischen Schutzkonzeptes under der seriellen Teststrategie tritt bei einem durch einen PCR-Test bestätigen Infektionsfall in einer Schule keine Absonderungspflicht für andere Personen, z.B. für die Sitznachbarn der infizierten Person, ein. 

Über Ausnahmen von dieser Regelung kann im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt entscheiden.

Diese Änderung wurde in Ziffer 5 Abs. 4 der neuen Allgemeinverfügung des Kreises vom 16.01.2022 ergänzt.