20.06.2023

Keine Entnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen für die Bewässerung von Gärten

Oberirdische Gewässer erfüllen als Lebensräume für viele Insekten, Pflanzen und Fische wichtige ökologische Funktionen. Im Kreis Stormarn führen sie schon jetzt - so früh wie noch nie - aufgrund der sehr geringen Niederschläge in den vergangenen Monaten nur noch wenig Wasser.

In den kommenden Wochen ist weiterhin mit anhaltender Trockenheit zu rechnen, die nicht durch mögliche, einzelne Regenfälle wird kompensiert werden können.

Auch in letzter Zeit wurden wiederholt unzulässige Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung der eigenen Gärten, festgestellt.

Es ist jedoch zu beachten, dass so, wie der Garten ohne ausreichende Niederschläge vom Austrocknen bedroht ist, auch die in und an den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen ohne ausreichend Wasser nicht überleben können.

Bei geringen Wasserständen und höheren Temperaturen sinkt zudem der Sauerstoffgehalt schnell auf ein unzureichendes Maß, das zu Fischsterben führen kann. Zusätzliche Wasserentnahmen in Trockenperioden sind somit unbedingt zu vermeiden, um die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und Lebensraum für Tiere und Pflanzen nicht zu beeinträchtigen.

Die untere Wasserbehörde des Kreises Stormarn weist darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Gartenbewässerung grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

Aufgrund der derzeitigen Gewässersituation kann zurzeit eine Erlaubnis für die Entnahme von Wasser nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Weiterhin sind Einbauten in einem Gewässer ohne vorherige wasserrechtliche Gestattung nicht zulässig und müssen beseitigt werden.

Die untere Wasserbehörde wird daher verstärkte Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können.