Erreichbarkeit der Kreisverwaltung während der Feiertage
Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür: Die Kreisverwaltung bleibt am 24. Dezember, 31. Dezember sowie am 2. Januar 2026 geschlossen. An den gesetzlichen Feiertagen ist die Verwaltung ebenfalls nicht erreichbar.
An den Tagen 22. und 23. Dezember sowie 29. und 30. Dezember ist die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten erreichbar.
Ab Montag, 5. Januar 2026, steht die Verwaltung der Bürgerinnen und Bürger wieder wie gewohnt zur Verfügung.

