14.11.2025

Geflügelpest-Ausbruch im Kreis Segeberg: Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone auch im Kreis Stormarn

In einem großen Geflügelbestand in der Gemeinde Wakendorf I (Kreis Segeberg) ist die Geflügelpest ausgebrochen und amtlich festgestellt worden. Der Geflügelbestand musste am Donnerstag (13. November) getötet werden. Um den Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch den Kreis Stormarn.

Im Kreis Stormarn sind von der Schutzzone 25 Geflügelhalter*innen mit gut 1600 Stück Geflügel betroffen. Darüber hinaus sind von der Überwachungszone 323 Geflügelhalter*innen mit insgesamt rund 7.200 Stück Geflügel betroffen.

Unter anderem gelten folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Schutz- und Überwachungszone:

  • Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen (Aufstallungsgebot)
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
  • Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.

Die komplette Auflistung der Vorgaben für Schutz- und Überwachungszone sind in der heute erlassenen Allgemeinverfügung zu finden: Amtliche Bekanntmachungen – Kreis Stormarn.

Die Allgemeinverfügung tritt morgen, Samstag, 15. November, in Kraft und gilt bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der genaue Verlauf der Überwachungszone ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt. Tierhalter*innen können dort sehen, ob ihr Bestand von der Allgemeinverfügung betroffen ist:  

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/5FAC5AD22F9AD37E36360FEC5AC3A742B00190C0D23817907FD78A5513A07EA5

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass in der Schutzzone in allen Geflügelhaltungen und in der Überwachungszone stichprobenartig in den darin gelegenen Geflügelbeständen Kontrollen durchgeführt werden. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalter*innen geduldet werden. Das Veterinäramt setzt sich mit den entsprechenden Tierhalter*innen direkt in Verbindung.

Außerhalb der beiden o. g. Restriktionszonen gilt im gesamten Kreisgebiet Stormarn weiterhin die Aufstallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 ist ebenfalls hier zu finden: Amtliche Bekanntmachungen – Kreis Stormarn

Es ist nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter*innen an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. Mehr dazu auch hier: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Zudem weist das Veterinäramt nochmals auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen: tiergesundheit@kreis-stormarn.de