Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2025
über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltener Vögel und über das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltener Vögel zum Schutz gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI, auch: „Geflügelpest“) im Kreis Stormarn vom 30. Oktober 2025
Seit September 2025 treten deutschlandweit vermehrt Fälle der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen auf. In Schleswig-Holstein sind zudem bereits fünf Ausbrüche der HPAI in Geflügelhaltungen gemeldet worden. Am 24. Oktober 2025 wurde aufgrund einer Vielzahl verendeter Kraniche im Kreis Stormarn der amtliche Verdacht auf die Geflügelpest festgestellt.
Aus diesem Grund wird zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der aviären Influenza für den Kreis Stormarn ab sofort die Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen (gehaltenes Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten) in Haltungen ab 50 Tieren angeordnet.
Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufstallung wurde auf der Homepage des Kreises Stormarn bekanntgemacht.
Bei Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter 04531/160-1164 oder tiergesundheit@kreis-stormarn.de zur Verfügung.

