Vortrag zur Testamentsgestaltung zugunsten von Menschen mit Behinderung
Wie können Eltern und Angehörige die Zukunft von Menschen mit Behinderung rechtlich absichern? Mit dieser wichtigen Frage beschäftigt sich eine Informationsveranstaltung zur Testamentsgestaltung zugunsten von Menschen mit Behinderung, die von Jan-Philipp Pohst, Beauftragter des Kreises Stormarn für Menschen mit Behinderung des Kreises Stormarn, in Zusammenarbeit mit dem Kieler Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel am
Freitag, 12. September, um 15.30 Uhr, in den Räumen der Stormarner Kreisverwaltung (Raum F22/23, Mommsenstraße 14, 23843 Bad Oldesloe)
veranstaltet wird. Der Eintritt ist frei.
Um eine Anmeldung unter j.pohst@kreis-stormarn.de wird gebeten!
Der Vortrag richtet sich an Angehörige, gesetzliche Betreuer und alle Interessierten, die sich mit Fragen rund um Erbrecht, Behindertentestamente und sozialrechtliche Auswirkungen auseinandersetzen möchten. Ulf Schönenberg-Wessel informiert praxisnah über sozialrechtliche und erbrechtliche Grundlagen, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie die klassische sowie die stiftungsrechtliche Gestaltung, und gibt Tipps, wie Angehörige mit Behinderung bestmöglich abgesichert werden können, ohne deren Leistungsansprüche zu gefährden.
Ulf Schönenberg-Wessel ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Sozialrecht sowie ausgewiesener Experte für Vermögensnachfolge sowie Erb- und Pflichtteilsrecht, insbesondere mit Blick auf Menschen mit Behinderung. Er ist Senior-Partner der renommierten Kanzlei Siewert, Schönenberg-Wessel und Partner in Kiel, Mitherausgeber der führenden Fachzeitschriften „ZErb“ und „notar“ sowie Geschäftsführer der Norddeutschen Gesellschaft für Testamentsvollstreckung mbH. Als Autor zahlreicher Standardwerke und gefragter Referent prägt er maßgeblich die Fachdebatte im Erbrecht. 2023 wurde er außerdem zum Vorsitzenden Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht berufen.
Ulf Schönenberg-Wessel engagiert sich darüber hinaus ehrenamtlich im Vorstand der Stiftung der Lebenshilfe Schleswig-Holstein und setzt sich mit großem persönlichen Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderung ein.
Durch seine wissenschaftliche Tätigkeit trug er in den letzten Jahren dazu bei, Lücken und Risiken in der klassischen Gestaltung aufzudecken und entwickelte mit der stiftungsrechtlichen Gestaltung eine interessengerechte Lösung – vor allem für Menschen mit kleinem und mittlerem Vermögen. Zudem ist er Mitgründer der Norddeutschen Gesellschaft für Testaments-Vollstreckung (NGTV mbH), die sich auf die Dauertestamentsvollstreckung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung spezialisiert hat.