16.04.2026

Aufhebung der Aufstallpflicht von gehaltenem Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten ab 50 Tieren im Kreis Stormarn

Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 vom 30. Oktober 2025 wurde zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der aviären Influenza für das gesamte Gebiet des Kreises Stormarn die Aufstallung von gehaltenem Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten ab 50 Tieren sowie ein Verbot von Veranstaltungen mit diesen Tieren angeordnet.

Nach einer erneut durchgeführten Risikobewertung unter Beachtung aller Umstände wird von einer weiteren Pflicht zur Aufstallung im Kreis Stormarn abgesehen.

Hervorzuheben ist dabei die Tatsache, dass kreisweit seit Längerem keine mit der Geflügelpest infizierten Wildvögel mehr gefunden wurden und auch im gesamten Land Schleswig-Holstein die Zahl der positiv auf das Geflügelpestvirus untersuchten Wildvögel zurückgegangen ist. Zudem muss der art- und verhaltensgerechten Unterbringung von Hausgeflügel Rechnung getragen werden.

Aus diesem Grund wurde mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung Nr. 1/2026 vom 14. April 2026 die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 aufgehoben.

Genauere Infos erhalten Sie auf der Hompage des Kreises Stormarn unter Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen (Link anbei).

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2026

Hinweis Biosicherheit

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. Oktober 2025 ist unbedingt weiterhin zu beachten.

Sie ist zu finden unter folgendem Link:
Allgemeinverfügung Biosicherheit

Bei Fragen melden Sie sich gerne per E-Mail an tiergesundheit@kreis-stormarn.de oder unter 04531/160-1295