03.08.2020

Informationen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten

Für eine Einreise nach Schleswig-Holstein gelten aufgrund der Corona-Pandemie verbindliche Einschränkungen, wenn sie aus Gebieten mit einer hohen Ausbreitung des Coronavirus kommen (Risikogebiet). Wichtig ist, dass Sie noch vor Ihrer Einreise überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Einreise aus einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet kommen!

Reisen Sie aus einem Risikogebiet nach Schleswig-Holstein ein, beispielsweise als Reiserückkehrerin oder Reiserückkehrer,

  • müssen Sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort in Quarantäne absondern
  • sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden
  • dürfen Sie während der Quarantäne keinen Besuch von Personen, die nicht zum Hausstand gehören, empfangen.

Ausnahmen:

Nicht von der Quarantäneregelung betroffen sind:

  • Personen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können (= ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen). Das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung (PCR-Test) stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden.
  • Durchreisende; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
  • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug befördern;
  • Besatzungsmitglieder von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen die sich beruflich in einem Risikogebiet aufgehalten haben;
  • Personen, die sich täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen sowie
  • Menschen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Corona-Teststationen:

Reiserückkehrende aus Risikogebieten können sich in S-H an eingerichteten Corona-Teststationen kostenlos testen lassen. Auch an Großflughäfen wie z.B. in Hamburg sind Testzentren eingerichtet worden.

Bußgelder drohen

Verstöße gegen diese Schutzmaßnahmen sind bußgeldbewehrt und können von Behörden kontrolliert werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 10.000 € möglich, beispielsweise wenn Sie bei Ihrer Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet gegen die Regel der 14-tägigen Quarantäne im eigenen Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft verstoßen. Wenn Sie sich bei Ihrer Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet nicht auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben drohen bis zu 3000 € Bußgeld. Bis zu 5000 € Bußgeld kann verhängt werden, wenn Sie trotz der Quarantänebestimmungen nach der Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet Besuch empfangen, bis zu 2000 €, wenn Sie sich nicht beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Informationen in verschiedenen Sprachen

Diese Informationen stehen auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.