23.12.2020

Strengere Schutzmaßnahmen in Einrichtungen im Kreis Stormarn

Die nach wie vor hohen Fallzahlen im Kreis Stormarn machen leider auch vor Einrichtungen und Gruppenangeboten der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe, Werkstätten und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Frühförderstellen nicht halt.

Um diese besonders schutzwürdigen Gruppen besser vor dem Eintrag und der Verbreitung von Covid-19-Erkrankungen zu schützen und um die Leistungsfähigkeit dieser Einrichtungen auch auf längere Sicht zu erhalten bzw. herzustellen, hat der Landrat des Kreises Stormarn heute eine Allgemeinverfügung erlassen.

An das Betreten, den Aufenthalt und das Verlassen der genannten Einrichtungen werden für die Bewohner, das Personal und die Besucher weitere Anforderungen gestellt.

So ist beispielsweise das Betreten von Einrichtungen und Gruppenangebote der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Gefährdetenhilfe sowie Frühförderstellen, mit Ausnahme von Hospizen, grundsätzlich für Besucher untersagt, allerdings hat eine festgelegte Besuchsperson pro Bewohner weiterhin Zutritt, sofern ein vorab durchgeführter Antigen-Schnelltest ein negatives Ergebnis ausweist und dauerhaft eine FFP2-Maske getragen wird.

Im Zeitraum 24. bis 26.12.2020 gelten allerdings die Regelungen für Zusammenkünfte entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes.

Auch müssen die Bewohner beim Verlassen der Einrichtung einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sofern Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Wurde die Einrichtung für länger als 48 Stunden verlassen, muss vor Rückkehr ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.

Den vollständigen Wortlaut können Sie der als Anlage beigefügten Allgemeinverfügung entnehmen.

Erster Kreisrat Wagner: "Nachdem am vergangenen Wochenende der Corona-Testbus an mehreren Einrichtungen im Kreis sowohl Bewohner/innen als auch das Personal getestet hat, ist nunmehr die Zahl der Infektionen in den Pflegeeinrichtungen deutlich angestiegen. Der Bereich der Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen muss daher in unserem Kreis besonders geschützt werden, daher haben wir entschieden, unabhängig von der Inzidenzzahl bereits jetzt diese Allgemeinverfügung zu erstellen. "

Die Allgemeinverfügung gilt ab 24. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.

Sie finden die Allgemeinverfügung auch auf der Internetseite des Kreises Stormarn.