02.12.2021

Das aktuelle Infektionsgeschehen fordert uns alle

Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, hohe Fallzahlen und eine neue Virusvariante machen größere Anstrengungen und weitere Maßnahmen zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion erforderlich.

Impfen

Der Impfung kommt die größte Bedeutung im Kampf gegen das Virus zu. Seit heute können auch unter 60-Jährige in einer der 26 Impfstellen im Land unter www.impfen-sh.de einen Impftermin für Erst-, Zweit-, oder Auffrischimpfungen buchen. Bis zum Mittag erfolgten heute bereits rund 77.000 Terminbuchungen.

Personen, die keinen Internetzugang haben, wird empfohlen, sich beispielsweise über Nachbarn, Familie oder Freunde unterstützen zu lassen oder alternativ bei einer Hausarztpraxis einen Termin zu vereinbaren. Bei Schwierigkeiten wird zudem Hilfe unter der Telefonnummer 0800 455 655 0 angeboten.

Bei einer Auffrischimpfung soll der Abstand vom gebuchten Termin zur Grundimmunisierung in der Regel sechs, aber mindestens fünf Monate betragen. Wer mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde, sollte 28 Tage nach dieser Impfung einen Termin für eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff wahrnehmen, um den Schutz der Grundimmunisierung zu optimieren.

Neben den Impfstellen stehen derzeit auch in Arztpraxen oder bei offenen Impfaktionen Möglichkeiten zur Verfügung, sich impfen zulassen.

Testen

3G oder auch arbeitsrechtliche Anforderungen haben die Nachfrage nach Testangeboten wieder erheblich steigen lassen. Eine aktuelle Übersicht der Teststationen im Kreisgebiet kann auf der Internetseite des Kreises – Coronavirus – Teststationen eingesehen werden.

Es liegen dem Gesundheitsamt weitere Anträge auf Zulassung von Teststationen vor, so dass damit zu rechnen ist, dass sich das Testangebot in Kürze erweitern wird. Informationen zur Einrichtung von Corona-Teststationen finden sich auf der Internetseite des Kreises – Corona – Formulare.

Kontrollen

Die Einhaltung der geltenden Regelungen im Kreisgebiet kontrollieren in Amtshilfe die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter der Kommunen stichprobenartig. Unterstützt werden sie von Teams aus der Kreisverwaltung. Da, wo die personellen Kapazitäten für diese Kontrollen nicht ausreichen, wird durch die Beauftragung von privaten Sicherheitsdiensten aufgestockt. Die Kosten hierfür trägt der Kreis.

Auch die Polizei wird vermehrt gerade an Plätzen, an denen sich Abstände nicht immer einhalten lassen, kontrollieren. Ansonsten steht sie anlassbezogen den Ordnungsämtern bei.

Hilfreich ist natürlich, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger, wie in der Vergangenheit ja auch schon, an alle Regeln halten. Das gilt auch für die bestehende Maskenpflicht u.a. an Haltestellen des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.

3G in der Kreisverwaltung

Der Kreis Stormarn wird ab Montag, 06.12.2021, die 3G-Regel für seine Verwaltungsliegenschaften einführen. Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn dürfen dann nur noch mit einem gültigen 3G-Nachweis (getestet - geimpft - genesen) betreten werden.

Ziel ist, die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Kundschaft, die keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, darf die Verwaltungsgebäude nicht betreten. Um der Aufgabe der Kreisverwaltung zur Daseinsvorsorge für alle Menschen mit ihren verschiedenen Anliegen auch ohne 3-G-Nachweis nachkommen zu können, werden den abgewiesenen Personen alternative Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Es ist davon auszugehen, dass sich Kommunen in Stormarn dieser Regelung anschließen werden.

Landrat Dr. Görtz: „Halten wir uns alle an die Regeln, auch wenn sie wieder mit Einschränkungen für unser Miteinander und unseren Alltag verbunden sind. Die wirksamste Maßnahme ist allerdings, dass sich noch mehr Menschen in unserem Kreis impfen lassen. Nutzen Sie die vielfältigen Angebote über die Impfstationen, die mobilen Impfteams oder die Hausärzte. So schützen Sie sich und andere.“