19.08.2022

Das Sommerende ist nah! Entsorgung von Poolwasser?

Die richtige Entsorgung von Abwasser aus Pools und Schwimmbecken wird über das Wasserhaushaltsgesetz eindeutig geregelt.

Bei der Benutzung eines Pools wird das Wasser in seinen Eigenschaften verändert.

  • Es können Sand und Pflanzenreste, Sonnencreme, Schweiß und andere Körperflüssigkeiten in das Wasser gelangen.
  • Ferner werden oft Chemikalien wie Chlor, Algizide sowie pH-Heber und -Senker zur Pflege des Pools eingesetzt.

Das Wasser aus Pools und Schwimmbecken wird damit zu Schmutzwasser und ist über die gemeindliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation zu entsorgen. Die Abwassergebühren sind dabei über die Befüllung mit Trinkwasser schon entrichtet.

Das Ablassen/Abpumpen des Poolwassers in den Schmutzwasserkontrollschacht (alternativ ggf. über ein Waschbecken/sonstigen Abwasserablauf) sollte langsam erfolgen, da ein Pool ein Vielfaches der normalen Abwassermenge fasst und es bei einer Schwallentwässerung schnell zu Problemen mit Rückstau in Leitungen und Pumpenschächten führen kann.

Ist keine Schmutz- oder Mischwasserkanalisation vorhanden, kann eine Versickerung über die Rasenfläche und in Ausnahmefällen eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Für Kinderplanschbecken, in denen keine Chemikalien eingesetzt werden, entfällt die Antragspflicht. Dieses Abwasser darf direkt über die Rasenfläche versickert bzw. zur Gartenbewässerung verwendet werden.

Filterrückspülwasser darf grundsätzlich nicht versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Stormarn.