21.08.2025

Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII startet ihre Tätigkeit beim Kreis Stormarn

Neue Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) Behinderung

Seit dem 1. Juni 2025 ist beim Kreis Stormarn eine Verfahrenslotsin nach § 10b SGB VIII tätig. Die Stelle wurde im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) geschaffen, um junge Menschen mir (drohender) Behinderung und ihre Familien zu unterstützen.

Junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien haben damit einen neuen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf eine unabhängige Beratung, Unterstützung und Begleitung bei Themen der Eingliederungshilfe. Ziel ist es, Orientierung zu geben und den Zugang zu Leistungen zu erleichtern und reibungsloser zu gestalten.

„Der Verfahrenslotse ist eine zentrale Ansprechperson und vermittelt Orientierung in einem Hilfesystem, das für viele Betroffene manchmal schwer durchschaubar ist“, erläutert Carsten Reichentrog (Fachbereichsleitung FB Jugend und Schule). Frau Hennings-Husmann gibt an: „Ich freue mich, als Verfahrenslotsin die bestehende Angebotsstruktur des Kreises zu ergänzen und den jungen Menschen sowie ihren Familien in dieser oft herausfordernden Situation unterstützend zur Seite zu stehen und ihre Bedarfe sichtbarer zu machen.“

Mit der Einrichtung dieser Stelle erfüllt der Kreis Stormarn nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern stärkt auch strukturell die Teilhabechancen sowie Partizipations- und Schutzrechte junger Menschen mit Eingliederungshilfebedarf. Verfahrenslotsen können frühzeitig in das Verfahren eingebunden werden und stehen jungen Menschen und Ihren Eltern zu jedem Zeitpunkt im Eingliederungshilfeverfahren beratend und unterstützend zur Seite. Das Angebot kann freiwillig in Anspruch genommen werden und ist vertraulich.

Die neue Verfahrenslotsin im Kreis Stormarn ist Frau Hennings-Husmann. Sie können sie unter Tel. 04531/160 1030 oder per Mail: verfahrenslotse@kreis-stormarn.de erreichen.